Nein mein lieber @Flin ich habe natürlich das Urteil gelesen.
Im Fall des BMW Kunden hat dieser nur Recht bekommen, weil es in seinem Fall eine Modellpflege gab. Dadurch verliert das Auto natürlich an Wert und deswegen darf er nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.
Das bedeutet anders herum gedreht, das von der Bestellung bis zur Auslieferung zwar bis zu einem Jahr vergehen dürfen, allerdings darf in dieser Zeit der Hersteller keinen Nachfolger auflegen oder ihn nicht als Neuwagen verkaufen. Das ist ja auch der Grund warum die Vorgängermodelle bekanntlich vor der Einführung neuer Modelle mit sehr hohen Rabatte beworben werden und dazu heute fast alle als Tageszulassungen, was die Preise nochmal senkt.
Zitat: "Die Klägerin hatte im Sommer 2000 einen BMW 523i geleast, der aber offenbar kurz zuvor durch eine so genannte Modellpflege aus dem Programm genommen worden war. Damit verliert er das Prädikat "Neuwagen", so das Gericht - obwohl das Auto noch kein Jahr alt war."
Aber was passiert wenn kein Nachfolgemodell aufgelegt wird, ist gar nicht Gegenstand des Urteiles. Das heißt wiederrum, da es keine Nachfolgemodell gibt, kann ein am 10.12.2019 gebauter Adam bis zum 09.12.2020 natürlich auch als Neuwagen verkauft werden.
Wichtig ist aber erst der Satz, obwohl das Auto noch kein Jahr alt war ... denn dieser bezieht sich in dem Urteil nur und außschließlich auf die Modellpfege.
Oder noch anders. Du bestellst einen Ecosport Facelift im Januar 2019. Der Händler vertröstet dich immer und du bekommst ihn im Dezember 2019 ausgeliefert? Neuwagen oder nicht? Klar Neuwagen, auch wenn es dir nicht paßt, da in Craiova kein neuer Eco aufgelegt wurde und du stellst fest schon im Februar gebaut. Dasselbe passiert natürlich am Ende einer Produktion, In der Regel erfährst du aber bei der Bestellung, das das Fahrzeug nicht mehr gebaut wird. Aber selbst wenn nicht, kannst du doch nicht Ford verklagen, weil die das Auto nicht mehr bauen wollen. Das ist dann dein Problem.
Und dann war da ja noch der Vertrag, dort hast du einen verbindlichen Liefertermin bekommen, aber niemals ein verbindliches Baudatum schriftlich bestätigt. das heißt, eigentlich weißt du doch wann dein Auto kommt, nur nicht, wann es gebaut wird.
Wenn der Händler den Liefertermin dann nicht einhält, kannst du ihn anmahnen, ihm eine Frist setzen und danach auf Schadenersatz verklagen und sogar einen Leihwagen nehmen, auf Händlerkosten. Aber nicht weil er nicht an deinem Geburtstag gebaut wurde.
Frag aber gern bei deinem Anwalt nach
Grundsatzurteil zum Neuwagenkauf
Wenn es so wäre wie du behauptest, könnte der Hersteller ja nie ein Modell einstampfen, da die Fahrzeuge nicht mehr als Neuwagen verkauft werden dürften. Ist ja schmarn, natürlich darf er das Auto als Neuwagen bezeichnen und verkaufen, aber eben nur maximal ein Jahr nach Baudatum, darum geht es bei dem Grundsatz. Denn ein Gericht meinte 12 Monate, das andere 16 Monate und andere wiederum sogar 24 Monate. Die Eco Auslieferung dauerte doch auch zeitweise ein halbes Jahr. Manche Hersteller gehen fast an die Jahresfrist, der Hersteller wird sich aber sicher hüten, über ein Jahr vom Bau bis zur Auslieferung zu brauchen, denn die kennen die Urteile besser, wie die meisten Anwälte.