Zu 1. Kann man nicht aktivieren. Spätere Modelle haben Beosonic, ältere nicht.
Zu 2. Auch nicht. Älteren Modellen fehlt die Kamera dafür. Kann man nachrüsten, ist aber nicht günstig.
Zu 1. Kann man nicht aktivieren. Spätere Modelle haben Beosonic, ältere nicht.
Zu 2. Auch nicht. Älteren Modellen fehlt die Kamera dafür. Kann man nachrüsten, ist aber nicht günstig.
Kräht in der Regel kein Hahn nach, nur erlaubt ist es offiziell nicht. Komplette Scheinwerfer oder Led mit Gehäuse darf man tauschen und verbauen, aber man darf keine Glühlampe gegen eine LED tauschen, wenn keine aBG vorhanden ist. Ein Problem könnte bei Unfällen entstehen, wenn das festgestellt wird.
Die von hucky0611 erwähnte Nachrüstled ist zwar für den Fiesta MK7 und MK8 freigegeben, aber nicht für den Ecosport, auch wenn bei dem viel Baugleich ist, somit erlischt die BG. Osram hat eben diese LED am Ecosport nicht getestet und bisher keine Zulassung beantragt, daher darf sie auch nicht verbaut werden.
Kostet in Deutschland aktuell 90€ Bußgeld, Weiterfahrt wird untersagt und der Versicherungsschutz entfällt evtl..
Ja, das ist alles richtig. Fand ich auch sehr interessant den Artikel. Ich wäre sogar von 95% Abtönung ausgegangen. Vielleicht reicht tatsächlich der 2. Außenspiegel, wobei man nach hinten fast nix mehr sieht und ich das für bedenklich halte. Mit Kamera könnte man es sich noch überlegen, wobei ich das rechtlich auch erst mal abklären würde. Ich fand es damals eindeutig zu gefährlich und würde eine so dunkle Folie nicht mehr verkleben. Außerdem fing sie nach drei bis 4 Jahren an den Rändern an, Luftblasen zu bilden. Daher nie wieder eine Nachrüstfolie.
Naja so einfach ist es dann doch nicht, ich zitiere:
" Für alle anderen Fenster ab dieser Säule einschließlich der Heckscheibe ist Verdunklung grundsätzlich erlaubt - vorausgesetzt die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtig. Konkret bedeutet dies, dass die Scheiben mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen müssen, wie der TÜV erläutert."
Da frage ich mich, wie das der Hersteller der Folie sicherstellen will, da er den Tönungsgrad vermutlich gar nicht kennt und daher die ABE im Zweifelsfall nicht gilt.
Würde heißen man muss die Tönungsgrade zusammenrechnen. Ich hatte früher mal den extremst zulässigen Tönungsgrad an der Heckscheibe verklebt. Im Dunkeln war nichts mehr zu sehen nach hinten. Schön, aber leider auch sehr unsicher, bei zwei Schichten wird es garantiert nicht besser, aber das müsstest du testen.
Hier zur Quelle:
Glaube nicht, das die ABE für bereits getönte Scheiben gilt. Das wäre ja ein Schlupfloch. Sicht wird definitiv extrem schlecht. Von daher. Sachen gibt's...
Ohne Sicherung täte sich nicht mehr viel. Schnelles Blinken signalisiert, das auf der Seite irgendwo ein Glühdraht durch ist. Leider muß man suchen ob vorn oder hinten, aber du hast es den Fehler ja anscheinend schon gefunden. Brems- und Rücklichtlampe austauschen und Ruhe ist.
H7 anstatt H18 geht ja auch, aber offiziell zugelassen ist die Lampe leider nicht, wie hucky0611 anmerkt. Muß jeder selbst wissen, ob er ohne Betriebserlaubnis fahren möchte.
Hatte bisher mit keinem einen außerplanmäßigen Werkstattaufenhalt. Alle 80tsd gelaufen nach 4 Jahren und nicht zimperlich gefahren. Extrem wichtig ist das Öl, 2014 gab es nicht ganz viele Hersteller, die die Norm einhalten konnten. Deswegen nur Castrol, wie von Ford empfohlen.
Na dann mal viel Glück, das das so bleibt. Als ich das hatte, waren das die ersten Anzeichen für ein sterbendes Sync Modul, allerdings mit einer anderen Sync Version. Kann man nur abwarten, um zu sehen, was passiert.
Warum tut ihr euch das an, CL und alles ist immer schick, keine Diskussion um welche Datei gehört denn dazu. Außerdem muß der Fehler im Zusammenhang mit einer älteren Generation von Sync Modul stehen, denn die 3.4.23088 lief bei mir über Monate einwandfrei in zwei Fords. Mit dem "Dauerzurücksetzen" kann man sein Sync auch Schrotten. Macht ihr das beim eurem PC und Handy auch immer so? Viel Spaß auf Dauer 🤭