Ganzjahresreifen Michelin CrossClimate

  • ich hätte mal gerne die Gesetzesgrundlage gesehen, die es der Polizei ermöglicht, nach einem Unfall mit Allwettereifen oder Winterreifen unter 4mm Restprofil tätig zu werden.


    Versicherung ist etwas völlig anderes, die haben Ihre eigenen Bedingungen und AGB, siehe z.B. Richtgeschwindigkeit und Haftung bei Überschreitung und unverschuldetem Unfall.


    Mal ganz davon abgesehen, das man ja auch im Sommer mit Wintereifen fahren kann, nur das dies vom Gesetz und von den Versicherungen her unverständlicherweise völlig egal ist

    3 Mal editiert, zuletzt von mroemer ()

  • 1. Es gibt keine Winterreifenpflicht, sondern nur die Pflicht den Wetterverhältnissen entsprechende Reifen zu fahren und das können auch Allwetterreifen sein.


    2. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist 1,6 mm und nicht 4 mm, also kann zwar die Versicherung über Ihre AGB etwas anderes verlangen, nicht aber die Polizei.


    Hier übrigens der komplette Gesetzestext:


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

  • Diese ganze Diskussion ist doch eigentlich überflüssig.
    Fakt ist:
    Ganzjahresreifen sind im Sommer wie im Winter suboptimal. Aus.
    Frage ist:
    Was bin ich bereit für meine und die Sicherheit der mit mir fahrenden Personen zu tun bzw zu investieren.
    Scheue ich die Kosten bzw den Aufwand zwei Sätze Reifen zu betreiben??
    Ich persönlich nicht, und ich würde meine Frau mit ihrem Auto auch nicht mit diesem kompromiss fahren lassen obwohl sie nur Kurzstrecke (max.20-30km) unterwegs ist.

  • Ganzjahresreifen,- habe eine Saison im Bergischen Land gefahren, bin wieder auf normale Winterreifen umgestiegen weil für mich persönlich und meine Familie der Winterreifen mehr Sicherheit bittet.

    EcoSport ST-Line 1.0 140 PS


    Magnetic-Grau Metallic + Dach in Kontrastfarbe


    Design-Paket IV


    Easy-Driver-Paket II


    Winter-Paket

    :thumbup: