ich hätte mal gerne die Gesetzesgrundlage gesehen, die es der Polizei ermöglicht, nach einem Unfall mit Allwettereifen oder Winterreifen unter 4mm Restprofil tätig zu werden.
Versicherung ist etwas völlig anderes, die haben Ihre eigenen Bedingungen und AGB, siehe z.B. Richtgeschwindigkeit und Haftung bei Überschreitung und unverschuldetem Unfall.
Mal ganz davon abgesehen, das man ja auch im Sommer mit Wintereifen fahren kann, nur das dies vom Gesetz und von den Versicherungen her unverständlicherweise völlig egal ist