Steuern für Eco

  • @ Kingvatilo


    Wenn dein ES in Rumänien schon zugelassen war, hast du ja so was wie unseren Zulassungsbescheid Teil II bekommen, da dies ja standardisierte Formulare in der Europäischen Gemeinschaft sind.


    Dort findest du alle relevanten Daten. Da kann nicht irgend so ein Sesselfurzer kommen und sagen:" Das KFZ wurde heute das 1. Mal in D zugelassen, also ist das der Tag der Erstzulassung."


    Die Argumentation deiner Sachbearbeiterin würde dann ja bedeuten, dass zukünftig alle gebrauchten Fahrzeuge bei Neuzulassung auf einen neuen Fahrzeughalter nach WLTP besteuert werden müßten. Für mehr als 99% aller Gebrauchtfahrzeuge gibt es überhaupt keine WLTP-Werte.


    Ich würde da noch mal hingehen und ihr das so noch mal erklären. Sollte sie nicht darauf eingehen, dann ihren Vorgesetzten verlangen und förmlich Beschwerde einreichen und auf alle Fälle dem Steuerbescheid auch schriftlich widersprechen.

    VG FM_Eco


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  • Vielleicht sollten wir noch beachten...


    1. europäisches Recht ...
    2. deutsches KFZ Steuerrecht ....


    vielleicht ergibt sich daraus die Besteuerung nach neuer Norm....?!


    Zitat....


    Die heutige rechtliche Situation in der EU


    Derzeit existieren im Bereich der Besteuerung von Personenkraftwagen nur wenige EU Gemeinschaftsvorschriften, bzw. nur eine begrenzte Harmonisierung nationaler steuerlicher Vorschriften. Aus diesem Grunde erlässt jeder Mitgliedstaat auf diesem Gebiet eigene Rechtsvorschriften.
    In Bezug auf das Gemeinschaftsrecht ist eine Richtlinie des Rates in Kraft, die das Recht der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erhebung von Verbrauchsteuern auf Fahrzeuge regelt:

    ....


    EU Leitlinien

    Einmal editiert, zuletzt von steuerfresser ()

  • Hierbei ist zu beachten,


    das Auto wurde in Rumänien neu zugelassen. D.h., das Fahrzeug wurde als erstes in Rumänien in die Steuerdatei des Landes und in das Kfz-Register des Landes eingepflegt. Kommt das Fahrzeug jetzt nach Deutschland und wird es zuerst im Kraftfahrtbundesamt registriert und bekommt dann die nötigen neuen deutschen Papiere. So, und jetzt ist das Fahrzeug eine Neuzulassung da es ja noch keine Vorbesitzer (Erstanmelder) in Deutschland hatte. Nach der Prozedur beim KBA kommt die Anmeldung und da zählt der Anmeldetag.
    Und die Höhe der Kfz-Steuer kann jedes EU-Land selber festlegen.

    LG Alfred


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  • Hierbei ist zu beachten,


    das Auto wurde in Rumänien neu zugelassen. D.h., das Fahrzeug wurde als erstes in Rumänien in die Steuerdatei des Landes und in das Kfz-Register des Landes eingepflegt. Kommt das Fahrzeug jetzt nach Deutschland und wird es zuerst im Kraftfahrtbundesamt registriert und bekommt dann die nötigen neuen deutschen Papiere. So, und jetzt ist das Fahrzeug eine Neuzulassung da es ja noch keine Vorbesitzer (Erstanmelder) in Deutschland hatte. Nach der Prozedur beim KBA kommt die Anmeldung und da zählt der Anmeldetag.
    Und die Höhe der Kfz-Steuer kann jedes EU-Land selber festlegen.


    Klingt logisch. Stehen jetzt auch als erstes drin. Aber ich hoffe dem ist nicht so
    60€ mehr Steuer

  • Mit 125g/km Ausstoß und 125ps. 140€!!!

    Nach der Berechnung wären das aber nur 80 Euro.
    Du bist bei diesem CO2 Ausstoß 30 g/km über der Freigrenze von 95 g/km = 60 Euro
    plus die 2 Euro pro angefangene 100 ccm = 20 Euro
    ergibt summa sumarum 80 Euro.