@ Kingvatilo
Wenn dein ES in Rumänien schon zugelassen war, hast du ja so was wie unseren Zulassungsbescheid Teil II bekommen, da dies ja standardisierte Formulare in der Europäischen Gemeinschaft sind.
Dort findest du alle relevanten Daten. Da kann nicht irgend so ein Sesselfurzer kommen und sagen:" Das KFZ wurde heute das 1. Mal in D zugelassen, also ist das der Tag der Erstzulassung."
Die Argumentation deiner Sachbearbeiterin würde dann ja bedeuten, dass zukünftig alle gebrauchten Fahrzeuge bei Neuzulassung auf einen neuen Fahrzeughalter nach WLTP besteuert werden müßten. Für mehr als 99% aller Gebrauchtfahrzeuge gibt es überhaupt keine WLTP-Werte.
Ich würde da noch mal hingehen und ihr das so noch mal erklären. Sollte sie nicht darauf eingehen, dann ihren Vorgesetzten verlangen und förmlich Beschwerde einreichen und auf alle Fälle dem Steuerbescheid auch schriftlich widersprechen.