Sorry für Doppelpost...
Hier vom KBA der offizielle Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Stand Juni 2018 Quelle
Demnach werden bis zum 31.08.2018 beide Wert (NEFZ und WLTP) eingetragen. Siehe Foto.
Jetzt ist das Chaos für mich perfekt. Ich lasse mich einfach mal überraschen
EDIT:
So, habe es endlich eindeutig gefunden. Siehe Foto 2. Quelle
Grüße
Der Streuner