Winterräder

  • Habe ich gemacht, aber es wurde nichts geändert

    ES ST-Line Saphir-Blau met.mit schwarzem Dach, 125PS Automatik,Design-Paket IV, Easy-DriverII mit totem Winkel-Assistent, Winter Paket, Key Free System, Ford-Navi, SYNC 3mit App-Link und 8 er Touchscreen, B&O und DAB, Platin 7Jx17 ET 35 Alufelgen Schwarz mit poliertem Bett :thumbup::thumbup:


    Gottseidank verkauft!

  • Gast
    Laut Aussage des TÜV Süd dürfen alle Felgen, welche eine Genehmigung für
    denn "alten" Ecosport haben (ausgenommen der 15 Zöller), auf dem ES 2018,
    unter Berücksichtigung der in der ABE festgelegten Auflagen ohne eine weitere
    Eintragung oder Prüfung durch den TÜV gefahren werden. Jedoch muss die ABE für
    diese Felgen im Auto mitgeführt werden.
    Diese Aussage habe bei einer Nachfrage und Vorlage der ABE für die von mir gewünschten
    Felgen (OXXO Mimas Black 6,5x16 Zoll Et 38) durch den Chef der örtlichen TÜV-Prüfstelle
    Süd erhalten.

  • So ist es. Die EG Prüfnummer vom alten Es und dem neuen sind identisch und deshalb ist das auch kein Problem. Ich habe bei meinen Sommerfelgen ET35 und war für den TÜV unbedenklich und durch die ABE eintragungsfrei.

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    Gottseidank verkauft!

  • Ganz ehrlich, das ist mir alles relativ...... ;):D
    Ich war mit meiner verbauten Felge und auch mit der ABE bei einem anerkannten Sachverständigen vom TÜV, und das ist einer von denen gewesen deren Unterschrift man oft unter div. Gutachten/ABE‘s findet und auf seiner Aussage hin kann ich mich verlassen. Ich weiß wohl das verschiedene Hersteller ihre Gutachten erweitern und auch die neueren Fahrzeuge mit aufnehmen aber trotzdem ist die Richtlinie die bereits vorhandene EG Nummer und die Aktualisierung des TG oder ABE ist eher ein bürokratischer Akt. Es wurde auch immer wieder im Foum geschrieben das man keine 205/50-17 als WR fahren darf nur weil man in den Homologationspapieren die 205/60-16 M&S gefunden hat und das stimmt auch nicht. Natürlich kann ich die 205/50-17 auch als WR fahren wenn die Reifengröße in den Papieren aufgeführt ist, kann aber alternativ auch die 205/60-16 auf zugelassen Felgen nutzen. Ich habe mich in meinem Fall für die 17er Variante entschieden weil ich im Sommer ja auch 17 Zoll fahre

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  • Ich glaube kaum, das der Felgenhersteller das aus Jux und Tollerei gemacht hat, denn das kostet ihn Geld

    Sicher macht der das nicht aus Jux und Tollerei. Er erreicht damit auch die Kunden,
    die sich nicht die Mühe machen (wollen) selber zu recherchieren, sondern sich einfach
    nur über die Eingabe der Fahrzeugdaten die Felgen aussuchen und dann das nehmen was
    eben mit einer "aktuellen" ABE angezeigt wird.
    Der Prüfer beim TÜV hat sich sowohl das Gutachten für die Felge, als auch den Fahrzeugschein
    sehr genau angesehen und auch noch im Internet recherchiert, ehe er diese Aussage traf.
    Ich denke mal, dass ich mich auf die Aussage eines Fachmannes schon verlassen kann. :)

  • So sieht es aus. Das ganze hat nicht nur eine rechtliche sondern eher sogar fast nur eine wirtschaftliche Seite da Felgen die nicht im Gutachten aufgeführt sind in den Shops als nicht Fahrzeugtauglich deklariert sind

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  • Ich habe zb. den ES St- Line und da ist 17 Zoll mit 205/50-17 serienmäßig verbaut und deshalb sind auch WR in dieser Reifengröße zulässig.

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  • Jede andere ET oder Reifengröße die abweichend von diesem Papier ist, bedarf einer ABE (nichts anderes als ein Sammelgutachten) oder eben einer Einzelabnahme, sofern es keine ABE gibt, oder diese an Auflagen gebunden ist.

    Mit dieser Aussage bin ich völlig bei dir.
    Aber:
    Maßgebend für eine ABE ist nicht dass da 2018 steht.
    Ausschlaggebend ist, dass die Nummer der EU-Typgenehmigung in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung
    mit der in der ABE aufgeführten übereinstimmt, wobei die letzten beiden Zahlen vernachlässigt werden
    können, da dies eine fortlaufende Nummerierung ist. So die Aussage des TÜV.
    Irgendwie drehen wir uns jetzt im Kreis.
    Du stützt deine Argumentation auf die EG-Übereinstimmungsbescheinigung und die Aussage des Felgenherstellers,
    ich meine auf die des TÜV und meines Felgendealers.
    So hat eben jeder seine eigene Meinung, und das ist auch gut so.
    Trotzdem habe ich keine Bedenken mich nicht auf der rechtssicheren Seite zu befinden.