Hallo Ecosport Gemeinde , ich habe meinen kleinen vor 3 Wochen bekommen und immer wieder mal mit dem FORD Sync3 Probleme gehabt , das System war einfach Eingefroren und Nur noch über die Tasten zu Steuern,nach einiger Zeit hat es sich dann immer wieder gefangen und ging wieder Tadellos mit TouchScreen und allem anderen! Gestern habe ich auf die 18025 Version ein Update gemacht und mir ist da etwas aufgefallen , der Punkt Klimatisierung den hier einige mit Bildern eingestellt haben und was auch auf der FORD Sync3 Seie zu sehen ist fehlt bei mir vollkommen!Ich habe einen ECOSPORT Titanium ,also sollte doch gerade da jeder Schnickschnack drin sein oder Nicht?Es ist ja kein Beinbruch denn ich kann es ja direkt an den Klimabedienknöpfen sehen was eingestellt ist ,aber seltsam finde ich es schon! KAnn man das irgenwo einschalten oder per Update freischalten oder haben die einfach bei der Software Aufspielung bei mir was Vergessen? Wer kann mir das sagen? Mfg Reiner
Updata Erfolgreich aber...???
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Man kann es freischalten. Aber es ist beim Ecosport nicht vorgesehen, das man per Sync die Klimaanlage bedient.
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Danke! Habt Ihr es vom FFH freischalten lassen? Mfg Reiner
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Beim FFH nachfragen oder CONVERSMOD
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Ob der FFH freischalten kann, hmm. Es gehört ja zu keiner Ausstattung vom Ecosport. Also ob die da Zugriff haben glaub ich weniger.
Mit dem conversmod geht es, ABER es ist ein unerlaubter Eingriff, auch wenn die Funktion vorhanden ist. Du kannst später Probleme bekommen, wenn's um Garantiesachen geht.
Denn bei jedem Werkstattbesuch werden die Daten der Steuergeräte ausgelesen.Im übrigen kann man per conversmod auch das abbiegelicht aktivieren.
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Ich hatte bei meinem Freundlichen bezüglich des Abbiegelichts nachgefragt und er sagte mir das er das nicht nachprogramieren darf und er hat mir ebenfalls dringlich davon abgeraten selbst dort Veränderungen vorzunehmen.
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Eben wegen der Garantie.
Danach darf man es machen. Weiss allerdings nicht ob es eingetragen werden muss -
Danke für die Nachricht,dann lasse ich dir Finger davon,ich habe noch 7 Jahre Garantie auf meinen Wagen,die riskiere ich nicht! Mfg Reiner
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Eben wegen der Garantie.
Danach darf man es machen. Weiss allerdings nicht ob es eingetragen werden mussWas soll da eingetragen werden?
Ist ja keine bauartliche Veränderung wie Felgen, Fahrwerk, Scheinwerfer oder Lenkrad.
Ist ja nur eine Funktion, die von FORD vorgesehen ist und lediglich freigeschaltet wird. -
Jein. Es werden ja die Nebelscheinwerfer genutzt.
Und die Nebelscheinwerfer sind ja nur Nebelscheinwerfer und nicht Nebelscheinwerfer mit Abbiegelichtfunktion. Insofern verändere ich die Funktion und somit die Betriebserlaubis.Oder nicht?