Ich vermute mal nicht, da zum ersten die NSW eine E-zulassung haben und zum zweiten eine nach der STvZo erlaubte Funktion genutzt wird.
Anders wäre es wenn zusätzliche Scheinwerfer montiert würden
Updata Erfolgreich aber...???
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Hm, du kennst doch Deutschland
Für alles brauchste ne Genehmigung... -
Genehmigung nach DIN
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Hm, du kennst doch Deutschland
Für alles brauchste ne Genehmigung...Genehmigung nach DIN
Ja leider
Aber ich zweifel mal an, dass die Rennleitung das überhaupt kontrolliert, bzw. weiß ob der ES Abbiegelicht hat oder nicht. -
Ich hatte bei meinem Freundlichen bezüglich des Abbiegelichts nachgefragt und er sagte mir das er das nicht nachprogramieren darf
Und die Nebelscheinwerfer sind ja nur Nebelscheinwerfer und nicht Nebelscheinwerfer mit Abbiegelichtfunktion. Insofern verändere ich die Funktion und somit die Betriebserlaubis.
Die Frage ist doch eigentlich die: Was ist in der Typ-Genehmigung eingetragen.
Ist das Abbiegelicht darin nicht erfasst, würde das die Weigerung des Händlers erklären.
Aber eigentlich gehört diese Thematik mit dem Abbiegelicht in die Rubrik Elektrik und Beleuchtung -
Moin.
Was kann man denn alles noch Freischalten?
Klima wäre auch für Mich interessiert.
Abbiegelicht mit den Nebellampen sieht finde Ich blöd aus .
Was geht denn noch freizuschalten? Scheint ja ne wundertüte zu sein der Ecosport.
Ich habe einen ST Line falls die Info jemand Brauch um Mir zu sagen was alles geht -