• Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe folgenes Problem :


    Ich habe ein 2014 Ecosport seit 10/2017


    Jetzt ist die Wasserpumpe undicht und verliere Wasser sowie unter dem getriebe sammelt sich ÖL die Gebrauchtwagen Versicherung übernimmt das nicht
    muss jeden tag ca 0,75l wasser nachfüllen.


    Muss der Ford Händler wo ich ihn gekauft habe jetzt dafür haften und Reparieren
    Habe aber erst ein Termin am 7.5.


    LG

  • Hallo und herzlich willkommen bei uns im Forum.
    Schau mal in deinen Garantieunterlagen nach., dort sind meist die Bauteile aufgelistet, die die Versicherung abdeckt.
    Ebenso steht in den Unterlagen welche Leistungen, abhängig vom Alter und der Laufleistung des Fzgs., erbracht werden.
    Grundsätzlich kannst du so erstmal fahren, solange du den Kühlmittelstand im Auge behälst, gemacht werden muss es auf jeden Fall.
    Beim Ölverlust muss man erstmal feststellen um welches Öl es sich handelt, Motor- oder Getriebeöl, den Unterboden, bzw. Motor/Getriebeeinheit müssen gereinigt werden und dann etwas fahren, damit man sehen kann wo die Undichtigkeit ist.
    Das kann mehrere Ursachen haben.
    Das Öl kann z.B. auch von oben, z.B. vom Ventildeckel kommen und am Block herunterlaufen.

  • ich war ja beim FH der hatte schon gemeint das es vom Getriebe kommt
    er hatte geguckt ob die schreiben fest sind da war es ok er meine das die dichtung wohl auch hin sein könnte

  • also eventuell der Wellendichtring im Getriebe defekt, dafür muss das Getriebe ausgebaut werden. Ersatzteilekosten gering, aber Arbeitslohn wird hoch sein.
    Das undichte Getriebe müsste durch die Garantie/Versicherung abgedeckt sein, kann halt sein, dass du einen gewissen Anteil selbst bezahlen musst, ist halt abhänging von den Garantiebedingungen.
    In deinem Vertrag sollte das geregelt sein

    Einmal editiert, zuletzt von Carsten M.S. ()

  • Hallo und auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum


    Hatte der Eco den Wasserverlust und die Undichtigkeit am Getriebe schon beim Verkauf?
    In welchem Zeitraum nach den Kauf durch dich sind diese Mängel aufgetreten?


    Ich sehe da schlechte Chancen, dass der Händler hierfür die vollen Kosten übernimmt.
    Vielleicht geht ja über Kulanz noch etwas, aber gesetzlich verpflichtet ist der Händler
    dazu nicht.




    Auszug aus der Süddeutschen Zeitung
    Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften müssen. Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Sollte der Gebrauchtwagen in dem festgelegten Zeitraum nach dem Kauf Mängel aufweisen, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, kann der Käufer eine kostenlose Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast allein beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass zum Beispiel der plötzlich defekte elektrische Fensterheber bei der Übergabe noch einwandfrei funktioniert hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Flin ()