• Vielleicht hilft dir das weiter


    Eine Garantie für Gebrauchtwagen ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten Händler oft diese Gewährleistung beim Autokauf an. So ist sie bereits teilweise im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden. Ein Vorteil der Garantie gegenüber der Sachmängelhaftung ist, dass sie in der Regel auch Mängel abdeckt, die nach der Fahrzeugübergabe auftreten.
    Gleichwohl müssen in der Gebrauchtwagengarantie vom Anbieter keine Reparaturkosten enthalten sein. Welche Kosten voll oder teilweise abgedeckt sind, oder wie hoch die Selbstbeteiligung an der Reparatur ist, steht in den Garantiebedingungen. Die Bedingungen sind vor dem Autokauf durchzulesen und enthalten auch Informationen darüber, wie lange bei dem Gebrauchtwagen die Gewährleistung gilt oder welche Pflichten an diese geknüpft sind. Es kann also sein, dass trotz Gebrauchtwagengarantie weitere Kosten für Sie anfallen

  • Also irgendwie komme ich jetzt mit deinen Aussagen nicht mehr ganz klar.
    -Wasserpumpe und Getriebe undicht
    -Termin am 7.5
    -du warst aber schon beim Händler
    -morgen meldet er sich bei dir
    :?::?::?::?::?::?::?::?::?::?:
    Kannst du da mal etwas Ordnung reinbringen.

  • ich war bei mir im Ort beim FH der hätte das gemacht wenn die Gebrauchtwagen Versicherung das übernommen hätte .
    Dann habe ich bei FH wo ich ihn gekauft habe angerufen und habe dann den Termin am 7.5.18 bekommen.
    Dann habe ich ihn eine mail geschickt das ich einen früheren Termin brauche und dann habe ich eine Antwort bekommen das er sich am Montag bei mir meldet


    Ich hoffe das es jetzt klarer ist

  • Stellt sich jetzt die Frage, warum übernimmt die Versicherung nicht den Schaden?
    Getriebe ist ein in Öl laufendes Bauteil und wird eigentlich immer übernommen.
    Und die Wasserpumpe müsste bei einer Laufleistung unter 100000 km auch abgedeckt sein