Ok....leider gibts die xtrem Vision laut Philips nicht für Nebel als H8 .... und 2 Fabrikate verbauen ist Unsinn.... Also wird es wohl alles Osram
H1 H7 LED Beleuchtung!!!???
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Ok....leider gibts die xtrem Vision laut Philips nicht für Nebel als H8 .... und 2 Fabrikate verbauen ist Unsinn.... Also wird es wohl alles Osram
Warum ist das Unsinn
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Lichtfarbe Carsten
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Na gut
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Genau Farbtemperatur
Philips ca. 3600k
Osram ca. 3400kSicher nicht viel Unterschied aber ... ich weiß nicht .... lieber eine Marke und gut
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Ich glaube nicht, das man den kleinen Unterschied mit dem Auge wahrnimmt, aber ich lasse mich da gern eines besseren belehren
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Wenn beides an denk ich schon....aber egal...Osram und
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Ich hab nach ein paar Wochen alle Lampen/Birnen auf LED getauscht.
Soweit ich mich erinnern kann, sind nicht alle mit Zulassung.
Das Fahrzeug hat diesen Lichttest von Ford bestanden, und ist durch den TÜV.
Niemand hatte etwas beanstandet.
Hauptsache ich sehe besser beim Fahren und optisch siehts top aus.
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Soweit ich mich erinnern kann, sind nicht alle mit Zulassung.
Wem halt die Betriebserlaubnis egal ist, baut sich solche Dinger rein. ?
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Ich hab nach ein paar Wochen alle Lampen/Birnen auf LED getauscht.
Soweit ich mich erinnern kann, sind nicht alle mit Zulassung.
Das Fahrzeug hat diesen Lichttest von Ford bestanden, und ist durch den TÜV.
Niemand hatte etwas beanstandet.
Hauptsache ich sehe besser beim Fahren und optisch siehts top aus.
Merkt der TÜV auch nicht mehr, wenn es nicht gerade blendet. Trotzdem erlischt halt die Betriebserlaubnis und das auch auch, wenn man den Innenraum mit LED ausstattet . In der Regel fragt da ja auch niemand nach. Haarig wird es nur dann, wenn jemand einen Unfall hat, wo ein Gutachter eingeschaltet wird, weil der andere zb. sagt das er geblendet wurde. Muß halt jeder endscheiden was für ihn sicherer ist, mehr zu sehen oder im Falle eines Falles das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Erlischt diese, kann es auch zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen. Aber gerade an älteren BMW fällt mir sofort aus, das viele das nicht mehr stört. Denn auch die Kennzeichenbeleuchtung gegen LED Lampen auszutauschen ist verboten. Kauft man allerdings die LED in einem Gehäuse, ist es erlaubt weil die dann eine E1 Zulassung haben.
Aber passt schon, die Streuung ist halt dann eine ganz andere. Mittlerweile gibt es 22K Lumen für die Frontscheinwerfer zum nachrüsten, also wer Licht will, kann es auch hell bekommen