Motorprobleme

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier in diesem speziellen Forum für den EcoSport. Unser erster EcoSport war eine Tageszulassung, der hatte ein Schaltgetriebe, wir brauchten schnell einen Ersatz für unser altes Auto. Da ich gerne ein Auto mit Automatikgetriebe wollte, haben wir diesen EcoSport nach 3 Jahren und einer geringen Laufleistung von 35000KM verkauft und einen neuen EcoSport mit Automatikgetriebe gekauft. Der Eintauschpreis des Händlers war einfach zu gering. Mit dem ersten EcoSport waren wir -bis auf das Schaltgetriebe- sehr zufrieden, deshalb auch der Kauf des zweiten EcoSport. Dieser hat und aber kein Glück gebracht, hier die Geschichte:


    12.02.2019 EcoSport gekauft bei Autohaus Pesch in Dormagen


    10.05.2019 EcoSport beim Autohaus abgeholt, bis Dezember 2019 alles OK


    28.12.2019 Auf der Autobahn 46 Richtung Neuss, Motor läuft unrund, wenig Leistung, gelbe Motorkontrollleuchte geht an, EcoSport kurz danach auf der Raststätte Vierwinden abgestellt.


    29.12.2019 Ford Assistance über die Panne informiert, Ford beauftragt ADAC mit Pannendienst


    29.12.2019 ADAC stellt fest: Motor läuft nur auf 2 Zylindern, 2.Zylinder ohne Funktion, ca. 2 Liter Öl fehlen, Kerze 2. Zylinder hat Ölascheablagerung, Fahrzeug muss abgeschleppt werden.


    29.12.2019 EcoSport darf vom ADAC nur zur nächsten Ford-Werkstatt geschleppt werden, das ist Ford Dresen in Neuss


    30.12.2019 Mitteilung an Ford Assistance dass sich das Fahrzeug bei diesem Händler befindet. Fahrzeug muss zum ausliefernden Händler zurück.


    31.12.2019 Rückfrage bei Ford-Dresen: Kein Öl im Motor, bei geöffnetem Öldeckel war klar die Verbrennung in Form von aufsteigendem Rauch in Zündfolge zu erkennen welche die Werkstatt in kurzer Zeit in dichten Nebel hüllte, starker Kraftstoffgeruch wahrnehmbar.


    Seit Dezember 2019 steht das Fahrzeug beim ausliefernden Händler, Ford Pesch in Dormagen. Zur Sicherheit beauftrage ich einen Rechtsanwalt. Aufgrund des geringen Alters und der geringen Laufleistung von 9.000 KM beantragt dieser eine Neulieferung. Diese wird vom Autohaus abgelehnt, bietet lediglich einen neuen Motor an. Ich klage über den Rechtsanwalt daraufhin auf Rücktritt vom Kaufvertrag.


    28.09.2020 Termin Landgericht Düsseldorf. Da der Schadenfall außerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten liegt (1 Monat zu spät) muss ich nachweisen dass der Schaden schon bei der Auslieferung bestanden hat.


    13.11.2020 Das Landgericht Düsseldorf beauftragt einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens.


    So, das ist noch die Kurzversion der ganzen Geschichte. Ich werde weiter berichten. Mit einem Gutachten ist angeblich nicht vor April 2021 zu rechnen.


    Grüße aus dem Aachener Land, frohe Weinachten und ein gutes Neues Jahr wünscht


    Horst

  • Mein Beileid, sowas braucht kein Mensch.

    Was ich allerdings nicht verstehe, wieso hat das Fahrzeug keine Neuwagengarantie ?

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."(W. Röhrl)


    ES Titanium X 1.0 125 PS AT magneticgrau, Anhängerkupplung nachgerüstet EZ 05.2019

  • Habe mich nochmal belesen....alles klar ! Viel Erfolg beim weiteren Procedere !

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."(W. Röhrl)


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  • Hallo zusammen,

    ich möchte jetzt nicht als "Schweinchen Schlau" darstehen, aber die negativen Erfahrungen der letzten Monate haben uns schlauer gemacht und vielleicht hilft es ja anderen mit ähnlichen Problemen.

    Es ist kompliziert:

    Gewährleistung und Garantie unterscheiden sich erheblich. In den ersten 2 Jahren nach Kauf stehen dem Verbraucher Gewährleistungsrechte zu die sich nach gesetzlichen Vorgaben richten.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die sich lediglich nach seinen Bedingungen richtet.

    Im Rahmen der Gewährleistung muss der Verkäufer nacherfüllen, entweder repariert er oder liefert neu. Die Wahl was gemacht wird -Reparatur oder Neulieferung- liegt hier grundsätzlich beim Käufer. Es gibt da noch ein paar Ausnahmen, dies hier zu erläutern würde allerdings zu weit führen.

    Der Knackpunkt dabei ist die Beweislast. Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Zeigt sich der Fehler oder Schaden Innerhalb der ersten 6 Monate so wird angenommen, dass der Fehler/Schaden von Anfang an, also schon bei der Produktion/Auslieferung vorlag. Bei unserem EcoSport trat der Fehler leider 14 Tage zu spät auf!


    So, und jetzt wird das reale Leben richtig kompliziert:

    Unser Anwalt hatte dem Autohaus Anfang des Jahres mitgeteilt dass wir ein Beweissicherungsverfahren (Ziel - Feststellung das der Fehler/Schaden von Anfang an vorlag) einleiten wollten. Um Kosten zu vermeiden sollte das Autohaus bestätigen dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt; der Geschäftsführer bestätigte den Gewährleistungsfall. Das kostenintensive Beweissicherungsverfahren wurde deshalb nicht eingeleitet.

    Beim Termin am Landgericht Düsseldorf war das Gericht allerdings der Auffassung dass sich die Erklärung des Geschäftsführers dass ein Gewährleistungsfall vorliegt lediglich auf einen Motortausch beziehe und nicht auf eine vollständige Gewährleistung, also auf eine Neulieferung.

    So hat das Landgericht im November 2020, meiner Meinung nach ca. 9 Monaten Verzögerung in der Sache Beweissicherung, jetzt einen Gutachter beauftragt um den Schaden zu klären.


    Keep on running und Grüße aus dem Aachener Land

    Horst

  • Gut erklärt, was ich mir dann auch angelesen hatte. Versteckte Tücke...

    So steht man als Gebrauchtwagenkäufer eigentlich in so einem Fall auch nicht schlechter da.

    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."(W. Röhrl)


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  • Genau das wird dir nun vielleicht zum Verhängnis. Ich hatte das auch mal so ähnlich. Das wird sehr schwierig, ich habe noch aber bisher noch keinen Gutachter gesehen, der für die Vergangenheit einen Schaden bestätigt. Vielleicht schafft es ja deiner. Und die Aussage des Gutachters allein ist ausschlaggebend für den Richter. Aber das allein reicht nicht, der Händler muß gewußt haben, das er den Wagen mit einem Schaden verkauft, was fast unmöglich ist zu beweisen, nach der Beweislastumkehr. Allein das er den Wagen reparieren möchte, ist kein Beweis. Von Privat wäre das völlig unmöglich, vielleicht hast du aber eine kleine Chance. je größer der Händler desto größer dein Bonus. Ich schätze eine Rücknahme wird er nicht machen müssen, natürlich aber die Reparatur. Wenn du nicht Rechtschutzversichert bist, was ich aber annehme, wirst du Lehrgeld bezahlen. Bei der nächsten Instanz steigt dann die Rechtschutzversicherung aus, auch wenn du meinst das du im recht bist. Dein RA ist ein Fuchs, aber nicht weil er so schlau ist, sondern weil er gut damit verdient, sry aber mußte auch mal gesagt werden. Alles im allem kommt es aber auf den Gutachter an, wenn der den Zeitpunkt nicht genau feststellen kann, sehen deine Erfolgschancen nicht gut aus. Bitte weiter berichten was passiert. Hast du schon den nächsten Termin?

  • Jepp, das ist eine Schande. Um überhaupt eine Chance auf Recht zu bekommen, kostet das schon wahnsinnig viel. Verdienen daran wird leider nur dein Anwalt. Ich bin sehr gespannt, was der Gutachter zu dem Schadenzeitpunkt ausssagt. Halte uns bitte aif dem laufenden. Viel Glück und LG zurück.

  • Was noch dazu kommt, das Autohaus berechnet jeden Monat 370€ Standgebühren. Selbst wenn ich den Prozeß gewinne muss ich wegen der Standgebühren u. U. wieder klagen. Wie Verbrauchersvhutz geht machen uns die (kapitalistischen) USA vor. Hier bei uns versucht man dich mit allen Mitteln in die Knie zu zwingen. Grüße aus dem Aachener Land Horst

  • Hätte das Auto da nicht stehen gelassen. Eine Frechheit! Das sind echt fiese Tricks. Wünsche dir echt das beste, auch wenn ich nicht dran glaube. Wahrscheinlich wird dir ein Vergleich angeboten in letzter Sekunde. Nicht das Optimum, aber das Risiko wäre mir irgendwann einfach zu hoch.