Wenn es dir egal zu sein scheint was zulässig ist und was nicht kannst du doch draufkloppen was du willst, Hauptsache die Räder drehen sich
Nur weil ich Frage, was maximal machbar ist an Reifenbreite," unabhängig der Auflagen vom Hersteller", ich weiß ja nicht was du darunter verstehst, aber damit ist nicht gemeint, das was du da denkst .
Ich wollte lediglich, die maximale Reifenbreite erfahren und unabhängig ist nur geschrieben worden um dass ganze abzukürzen und nicht zu schreiben mit Spurverbreiterung oder Kotflügelverbreiterung und umbördeln und haste nicht gesehen an arbeiten.
Reifenbreite
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Ok danke für deine Auskunft und das mit den gerade stehenden Reifen die nicht überragen dürfen und der Federweg des Stoßdämpfers ist schon klar.
Dann muss ich mal schauen wie das mit ner Spurverbreiterung aussieht.Was ich ja nicht ganz verstehe ist : CoC Papier
205/50 R17 93W 7.0J x 17 ET 37,5
215/45 R18 93W 7,0J x 18 ET 37,5
Warum stellt sich Ford so an und gibt die 17 Zoll Felge nicht auch aus für die Kombination 215/45 R17 Frei . (Schon Klar, warum etwas Freigeben, wenn man damit ja Geld verdienen kann, wer die Reifenbreite möchte, soll sich die 18 Zoll Felgen kaufen.)
Einpresstiefe ist bei beiden Felgen gleich 37,5Ganz einfach, weil es Geld kostet. Natürlich könnte Ford 1000 Reifen und Felgenkombis im COC Papier aufnehmen, aber jede Kombi muß auch Ford jede Kombi dem TÜV vorführen nicht einfach freigeben und gut ist es. Natürlich testet Ford folglich nur die Brot- und Butterkombinationen, wie andere Hersteller auch. Man kann noch froh sein, der Vorgänger durfte einige dieser Kombis noch nicht fahren. Dort waren noch die 15 Zoll mit 195er Standart, diese dürfen bzw. können wir auf dem Facelift auch nicht mehr fahren, da die Bremsscheibe vorn größer geworden ist.
Und wie ich schon schrieb, natürlich wäre es auch möglich, das ein Drittanbieter eine größere Kombi getestet hat, die von Ausnahmen absieht (ABE). Aber ich habe noch keine gesehen, wenn nur mit Gutachten und dann mit Auflagen, wie ausstellen der Kotflügel vorn und hinten und weitere. Alle ohne Auflagen hatten maximal die 7,5 ET x 37,5 und da bekommt nun mal keinen breiteren Reifen drauf, sähe auch sorry ab einer bestimmten Größe "kacke" aus, genau wie Spurverbreiterungen meiner Meinung nach. Der 45 Querschnitt den du willst, ist doch an die 18er fest gebunden. Die 17er darfst du nur mit 50er fahren, weil du sonst logischerweise eine Tachoabweichung hättest. Das Tacho würde durch die Kombi 17/45 mehr anzeigen, wie du tatsächlich fährst, da der Gesamtdurchmesser natürlich kleiner wäre als bei 18/45. So eine Kombi würde es also beim ES wenn nur mit Einzelabnahme geben. Wenn dann wäre zb. eine 215/17/50 allenfalls möglich, ob der Reifen aber auf einer 7,5 Zoll überhaupt optisch breiter wirkt, wage ich zu bezweifeln, da die Reifenflanken bei 7,5 und 205 schon sehr steil beim ES sind. Damit es wirklich nach was aussieht müsste minimum eine 8x xZoll oder 8,5x xZoll drauf. Nur ein breiterer Reifen ansich macht bei den 7,5 Zoll Schmalspurfelgen optisch kaum Unterschied, gerade von 205 auf 215er. Verstehe den Sinn auch nicht, da man es optisch so gut wie nicht sehen würde. -
Die 17er darfst du nur mit 50er fahren, weil du sonst logischerweise eine Tachoabweichung hättest.
Da sehe ich aber das Problem nicht, da ja beim Wechsel von 17/50 auf 17/45 die angezeigte Geschwindigkeit
höher als die gefahrene ist und die Gefahr einer ungewollten Geschwindigkeitsüberschreitung nicht besteht.
Anders sähe es aus, wenn ich durch die Änderung der Reifengröße mit der Geschwindigkeit in den negativen
Bereich abrutschen würde, also bei einem höhern Abrollumfang, da dann die gefahrene Geschwindigkeit ja
höher ist, als die im Tacho angezeigte. (z.B. bei einem Wechsel von 17/50 auf 17/55) -
@Flin Hallo, du kennst aber doch die Strassenverkehrsordnung, oder? Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn du diese Kombi ohne ABE oder Eintragung fährst
Verkehrsschilder Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Mit einem niedrigeren Tempo darf diese Strecke nicht benutzt werden!!!
Meine Lieblingsschilder, denn da darf ich mich über Verkehrshindernisse aufregen und das zu Recht
Was sagt uns das, definitiv nicht erlaubt!
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@Flin Hallo, du kennst aber doch die Strassenverkehrsordnung, oder?
Ich denke doch. Aber Du
Mit einem niedrigeren Tempo darf diese Strecke nicht benutzt werden!!!
Falsch
Fahrzeug, welche Bauart bedingt, diese Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, dürfen
diese Strecke nicht benutzen.
§ 18 Absatz 1 STVO
Fahrzeuge dürfen ohne Grund nicht so langsam fahren dass sie den Verkehrsfluss behindern.
§ 3 Absatz 2 STVOSteht übrigens auch so in den Prüfungsfragen für die Führerscheinprüfung.
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Falsch
Fahrzeuge dürfen ohne Grund nicht so langsam fahren dass sie den Verkehrsfluss behindern.
§ 3 Absatz 2 STVODas täte man aber dann doch, weil der Tacho mehr km/h anzeigt, als man tatsächlich fährt. Fakt ist, nicht erlaubt, da keine Freigabe, außer wie gesagt ABE oder Einzelabnahme die einem bestätigt, das die Tachoabweichung sehr gering ist und noch im Rahmen der Toleranz (Wie die auch immer ist?). Ohne Papiere jedenfalls nicht, sonst dürfte man alles fahren was draufpasst.